Mietrecht
Unser Service richtet sich sowohl an Mieter als auch an Vermieter von Wohnungen und gewerblichen Objekten. Das Spektrum reicht vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung. Insbesondere kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung helfen, schon im Vorfeld Konflikte zu vermeiden.
Nachfolgend einige Schwerpunkte:
- Erstellen von Mietverträgen und die Beratung bei Eingehung eines Mietvertrages
- Einhaltung eines Mietvertrages und Durchsetzung von Ansprüchen mietvertraglicher Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag sowohl für Vermieter als auch für Mieter
- ordnungsgemäße Abwicklung des Mietvertrages
- Beratung bei Beendigung des Mietverhältnisses, hier insbesondere Einhaltung der Kündigungsfristen und ordnungsgemäße Übergabe von Wohnungen
- Durchsetzung von Kündigungen und Mietforderungen
- Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Renovierungs- und Schönheitsreparaturklauseln
Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Thorsten Wintermeyer
Ryzner & Partner
- Peter Ryzner †Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Thorsten MerzFachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Versicherungsrecht - Thorsten WintermeyerFachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zivil- und Arbeitsrecht - Reiner FriedrichsFachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Strafrecht - Philippos BotsarisErb- und Strafrecht
Korrespondenzsprache griechisch